Nutzungsrichtlinien

Nutzungsrichtlinien

Stadtseniorenrat Weinsberg e. V.
Bahnhofplatz 15, 74189 Weinsberg
Tel: 07134-5298200
Email: senioren-weinsberg@web.de


Hildegard-Mayer-Haus – Nutzungsrichtlinien

Das Hildegard-Mayer-Haus ist eine Immobilie des Stadtseniorenrates Weinsberg e.V. Soweit es nicht vom Verein selbst genutzt wird, steht es der Stadt Weinsberg für die Altenarbeit kostenlos zur Verfügung. Der dafür entstehende Aufwand wird im Rahmen des Haushaltsplanes durch einen entsprechenden Förderbetrag abgedeckt.

An freien Terminen kann das Hildegard-Mayer-Haus von erwachsenen Privatpersonen, Vereinen und Firmen für die Zeit zwischen 9:00 und 22:00 Uhr gemietet werden. Die Vergabe erfolgt durch die Geschäftsstelle des Stadtseniorenrates. Dort wird ein verbindlicher Belegungskalender geführt.

Für die Betriebsbereitschaft, Reinigung, Instandhaltung, Gebäudeversicherung und Energieversorgung ist der Stadtseniorenrat zuständig.

Es wird ein Nutzungsvertrag geschlossen. Terminzusagen werden mit Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien verbindlich.

Der Terminkalender auf der Homepage des Stadtseniorenrates kann zur Anmeldung benutzt werden, ein Nutzungsrecht besteht erst nach Vertragsabschluss.

Für die Nutzungszeit erhält der Mieter einen Schlüssel bei der Übergabe. Es erfolgt eine Einweisung. Nach Beendigung der vereinbarten Nutzungszeit erfolgen spätestens an dem auf die Nutzung folgenden Werktag eine Abnahme des Hildegard-Mayer-Hauses und die Rückgabe des Schlüssels. Die Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht erlaubt.

Die Nutzungsgebühr beträgt für: bis ½ Tag pro Tag Pauschal pro Veranstaltung
Privatleute, Vereine, Firmen 70,– € 100,– €
Gemeinnützige satzungsgemäße Altenarbeit, 30,– € 50,– €
Schlüsselpfand/Kaution 50,– €
Geschirr und Besteck 20,– €
Medientechnik 10,– €

Veranstaltungen des Stadtseniorenrates sind mietfrei. Für regelmäßig stattfindende Veranstaltungen können besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Bei der Schlüsselübernahme ist eine Kaution von 50,00 € fällig. Die Kaution wird nach der Nutzung mit der Miete verrechnet, wenn bei der Abnahme festgestellt wird, dass das Hildegard-Mayer-Haus einschließlich Zubehör sich im übernommenen Zustand befindet. Ansonsten wird dieser Betrag für erforderliche Reinigungs- bzw. Reparaturarbeiten einbehalten.

Der jeweilige Veranstalter hat für die Zeit der Nutzung das Hausrecht und verpflichtet sich für den ordnungsgemäßen Ablauf. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Lärmschutzverordnung und für die Beachtung aller Bestimmungen zum Schutze der Jugend. Die Einbindung in die Wohnanlage im Stadtquartier erfordert eine besondere Rücksichtnahme. Der Veranstalter sorgt für die Sauberkeit der Räume und des umgebenden Geländes. Der Veranstalter haftet für Schäden, die während seiner Nutzung auch durch die Teilnehmer an seiner Veranstaltung entstehen. Für Schäden die den Teilnehmern an Veranstaltungen entstehen, übernimmt der Stadtseniorenrat keine Haftung.

Für Schäden die dem Mieter oder den Teilnehmern seiner Veranstaltung entstehen übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung, wenn ihm nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Vor dem Verlassen der Räumlichkeiten sind folgende Punkte zu erledigen:

  • Tische abwischen
  • Stühle und Tische am vorgesehenen Ort stapeln
  • Heizung auf Frostschutz zurückdrehen
  • Fußboden von Verschmutzungen reinigen
  • Die Abfallentsorgung ist von jedem eigenverantwortlich zu übernehmen.
  • Licht ausmachen
  • Abschließen

Nach Benutzung der Küche:

  • Benutztes Geschirr spülen und wieder einräumen
  • Spülmaschine einen Spalt offen lassen
  • Kühlschrank leeren
  • Boiler ausschalten

Das Anbringen von Dekorationen und Plakaten ist nicht gestattet.

Das Hildegard-Mayer-Haus ist rauchfreie Zone.

Grobe Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung schließen eine erneute Benutzung aus.

Weinsberg, den 20. Oktober 2016

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